Fritz Vilmar
Sprachimperialismus: Analyse; Widerstand
Überblick
Die Naivität der gegenwärtigen deutschen Diskussion über die
Amerikanisierung der deutschen Sprache, besteht in der Annahme, Sprache stehe
außerhalb der gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen... In Wahrheit
ist Sprache in höchstem Maße ein Instrument gesellschaftlicher Organisation.
Das gilt in sehr verschiedener Hinsicht:
- Sprache ist geschichtlich entwickelt worden als ein Instrument ökonomischer
und administrativer Integration.
- ( Zugleich wurde sie zu einem Instrument der Machtausübung über
andere Volksgruppen (Ethnien) und Völker, also der gewaltsamen Integration
von Ethnien zur nationalen "Volksgemeinschaft". Europäische Beispiele
sind das Verbot des Bretonischen, Provençalischen, Elsässischen
in Frankreich - aber auch: des Deutschen in Südtirol etc.
* So wird aufgezwungene Sprache, die autochtones Sprechen unterdrückt,
zur Fessel: ein Mittel imperialer Einbindung anderer Völker in mein Imperium.
Ein klassischer Fall ist die Sprachdominanz der Kolonisatoren in Kolonien.
- Ferner wird Sprache in Klassengesellschaften zum Instrument der Rang-Sicherung,
das heißt der Überhebung und Überlegenheit über das "Volk":
Sprache als Privileg...
- Erst auf der Entwicklungsstufe einer zumindest im "Reich des Geistes"
demokratisierten Zivilgesellschaft wird Sprache dann zum Medium der - im Sinne
von Kulturnation - bürgerlichen Selbst-Werdung....
- Im folgenden werde ich, nach dem geschichtlichen Rückblick,
- eine Analyse des gegenwärtigen amerikanischen Sprachimperialismus vorlegen,
- seiner Auswirkungen auf die "Sprachregelung" in der EU und
- seiner tiefgreifenden Wirkungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft der
Bundesrepublik. Diese Auswirkungen werden verstärkt
- durch die deutsche
Tendenz zur Selbstunterwerfung und des regierungsoffiziellen "Desengagements".
Diesen Tendenzen werden
die Aktivitäten des VDS und ein sprachpolitisches Fazit gegenübergestellt.
"Sprachimperialismus":
Politiken der weltweiten Verbreitung des Englischen
- Der britische Soziolinguist Robert Phillipson hat sich in den letzten Jahren
das Verdienst erworben, die Gesamtheit der (vor allem) englischen Politiken,
die zu einer weitgehenden sprachlich-kulturellen Weltherrschaft des Englischen
geführt haben, zu recherchieren und zusammenhängend darzustellen.
Phillipson gibt in seinem Buch folgende Definition des "English linguistic
imperialism": Er bedeutet, "daß die Vorherrschaft des Englischen
erreicht und aufrechterhalten wird durch die Errichtung und ständige Wiederherstellung
struktureller und kultureller Ungleichheiten zwischen dem Englischen und anderen
Sprachen" - wobei mit der strukturellen Ungleichheit die materielle (insbesondere
finanzielle) gemeint ist, mit der kulturellen die ideologische, pädagogische,
verhaltensmäßige Dominanz des Angloamerikanischen.
.
..Selbstverständlich müssen diese sehr bedeutsamen Untersuchungen
und ihre kategoriale Einordnung als Formen eines Imperialismus ergänzt
werden durch die oben skizzierte Dokumentation des - seit dem II. Weltkrieg
insbesondere us-amerikanischen - ökonomischen Imperialismus, der vor allem
durch die Marktmacht amerikanischer Produkte (besonders auch der Kulturindustrie
und Wissenschaft), aber, wie gezeigt, auch der weltweit anglisierten "Unternehmenskultur"
die weitreichende Übernahme des Englischen oder Denglischen zur Folge hatte.
Das steht bei Phillipson nicht im Mittelpunkt, ist ihm aber wohl bewußt:
"Die englische Sprache war eine unvermeidliche Begleiterin der amerikanischen
wirtschaftlichen, militärischen und politischen Hegemonie, verschanzt hinter
internationalen Organisationen wie den Vereinten Natiionen und der Weltbank"
...
Offizielle Verharmlosung und "Desengagement"
Die Haltung der
rot-grünen Regierung
Im Gegensatz zu Frankreich (neuerdings auch Polen) ist in Deutschland zum Schutz
der Sprache trotz der geschilderten Amerikanisierungsgefahren politisch so gut
wie nichts unternommen worden. Dies hat in einer wahrhaft skandalösen Weise
die rot-grüne Regierung dokumentiert durch die Art und Weise, wie sie auf
eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 14/0 v. 1.3.01)
reagiert hat, in der Umrisse einer aktiven Sprachpolitik in Gestalt von 75 präzisen
Anfragen skizziert worden sind. (Freilich muß sich die CDU fragen lassen,
warum sie selbst in den 16 Jahren ihrer Regierungsverantwortung keine der in
diesen Fragen angesprochenen Aufgaben inangriff genommen hat, sondern im Gegenteil,
beispielsweise, mit dem unverantwortlichen Abbau der Goethe-Institute bereits
kräftig begonnen hat.) Ich beschränke mich im folgenden auf das Kernproblem
der zunehmenden Anglisierung, das in dem Fragenkatalog kritisch aufgegriffen
wird.
Insbesondere ihre Reaktion auf Frage nach der Anglisierung der deutschen Sprache
bewegt sich bruchlos auf der Verharmlosungslinie der offiziösen Sprachvereine:
In ihrer Beantwortung der entsprechenden Frage weist sie jede Initiative - ja
sogar die Anerkennung einer Gefahr - weit von sich. Denen, die davor warnen,
"ein zu starker Gebrauch von Anglizismen könne dazu führen, daß
sich bestimmte Bevölkerungsschichten ... aus der öffentlichen Kommunikation
ausgeschlossen fühlten" und deformiere die deutsche Sprache, antwortet
die Regierung: "Es gilt zu bedenken, daß das Deutsche nie eine ,,reine
Sprache war... Unsere Sprache hat sich - wie jede andere lebende Sprache - stets
gewandelt. Sie muß wandlungsfähig sein, um die sich stetig wandelnde
Wirklichkeit angemessen ausdrücken zu können."
Die Regierung übernimmt das bequeme, längst widerlegte Klischee von
der naturwüchsigen "Lebendigkeit" des Sprachwandels - kein Schatten
einer Erkenntnis, daß der aktuelle deutsche Sprachwandel Ergebnis einer
massiven US-amerikanischen Dominanz auf den Gebieten der allgemeinen Konzernpolitik
und speziell der Medien-, Computer- und Unterhaltungsindustrie ist... Fazit:
Nichtstun: "Die Bundesregierung hält daher ... eine Schutzvorschrift
für die deutsche Sprache vergleichbar den Gesetzen in Frankreich und Polen
nicht für erforderlich. Eine lebendige Sprache unterliegt einem ständigen
Wandel, der nicht durch staatliche Maßnahmen beeinflußt werden sollte".
...
Aktivitäten
des VDS
Während die meist hochdotierten akademischen Sprachvereine nur sehr langsam
und unwillig aus ihrem sprachpolitischen Desengagement erwachen und nach wie
vor die Situation schönreden (Prof. Hoberg, Präsident der GfdS: Die
Zahl derAnglizismen ist "im Vergleich zum gesamten deutschen Wortschatz
... äußerst gering"), hat der "Verein Deutsche Sprache"
seit 1997 durch eine beachtliche Reihe von Aktivitäten und Aktionen realisiert.
Ich verweise hier auf die wichtigsten nur in Stichworten - in der Dokumentation
finden sich dazu detailliertere Informationen. Zu nennen sind insbesondere
- seine Hunderte von Informationsveranstaltungen und Informationsständen
- seine Unterschriftenaktion gegen das Denglisch, durch die Listen mit über 140 000 Unterschriften dem Bundespräsidenten und anderen politischen Sitzenpolitikern überreicht werden
- seine publizistische Aktivität in vielen großen Medien und TV-Gesprächsrunden
- seine große Foto-Ausstellung "Deutsch ist out",
- seine Bemühung, einen konsensfähigen Entwurf für ein Sprachgesetz in die öffentliche Diskussion zu bringen
- seine Preisverleihungen (negativ) an "Sprachpanscher des Jahres" und (positiv) als Mitinitiator des Jakob Grimm Preises, der jährlich in Kassel verliehen wird und dessen erster Preisträger 2001 Rolf Hochhuth war, einer der aktivsten Kämpfer gegen die Amerikanisierung der deutschen Sprache und Kultur
- seine direkten Aktionen - z.B.. mit Überkleber auf besonders scheußlichen Denglisch-Plakaten "Wir sprechen auch deutsch"
- seine Appelle an den Bundespräsidenten und an verantwortliche Manager und Politiker
- seine Initiierung des "Berliner Sprachbündnisses", in dem sich eine Reihe namhafter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ausdrücklich gegen die Anglisierung der deutschen Sprache aussprachen
- seine in Kooperation mit französischen Sprachschützern realisierten Memoranden gegen die globalen und speziell die EU-Tendenzen einer (auch sprachlichen) Alleinherrschaft oder Dominanz des Angloamerikanischen
- seine großen, mehrtägige Seminare an der Freien Universität Berlin und in der Evangelischen Akademie Mülheim/Ruhr, die der Kritik der deutschen Sprachsituation dienten
- die beiden von ihm unterstützten empirischen Untersuchungen (Befragungen) über die Akzeptanz des Denglisch
- seine mehrfache Versendung von "Wahlprüfsteinen", zu denen vor der Bundestagswahl 2002 bereits interessante Antworten eingegangen sind.
Mit diesen Aktivitäten hat der VDS wesentlich dazu beigetragen, Aufmerksamkeit
auf die deutsche, europäische und weltweite Sprachmisere zu lenken und
das öffentliche Nichtstun als einen gesellschaftlich-politischen und kulturellen
Skandal zu kritisieren.
Gernot Meißner
Wortschöpferisches Engagement in der deutschen Sprachgeschichte
seit dem Barock
...
Die folgende Abhandlung umfaßt etwa 300 Jahre deutscher Sprachgeschichte:
von der Gründung der ersten barocken Sprachgesellschaft 1617 in Weimar
bis zum Ende des Deutschen Sprachvereins um 1940. Im Zentrum der Betrachtungen
stehen die historischen Höhepunkte der Sprachreinigungsbewegungen, auch
Sprachpflege, Sprachkritik oder abwertend Purismus genannt.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung gehörte die Jagd auf Fremdwörter
eher zu den Ausnahmeerscheinungen. So wäre es abwegig zu glauben, daß
beispielsweise die bedeutendste barocke Sprachgesellschaft, die ›Fruchtbringende‹,
aus Antipathie zur französischen Sprache gegründet wurde. ...Diese
adligen Gastgeber und ihre umworbenen bürgerlichen Mitglieder aus Poeten-
und Grammatikerkreisen einte während und besonders nach dem 30jährigen
Krieg die Überzeugung, daß das verwüstete und zerstückelte
Land nur mit deutschen Tugenden und einer leistungsfähigen deutschen Sprache
wieder zu einem geeinten Reich zusammenfinden könne. Im Anhang 1 finden
sich Proben der Wortschöpfungskraft einiger berühmter Vertreter der
Sprachgesellschaften.
Wegbereiter des
Deutschen als Sprache der Wissenschaft waren LEIBNIZ, THOMASIUS und WOLFF. Ihr
Kampf gegen das Latein an deutschen Universitäten (ab 1683 bzw. 1687) war
eine der Voraussetzungen für das Entstehen der deutschen Kultursprache.
Noch zur Zeit der Spätaufklärung wurde um die Ausformung der deutschen
Sprache gerungen; über welche Wortbildungsfähigkeiten sie verfügt,
dokumentierte J. H. CAMPE mit über 3.000 eigenen Wortprägungen. Wir
Heutigen ahnen kaum, daß viele der uns altvertrauten Wörter Geistesprodukte
dieses leidenschaftlichen Wortschöpfers sind.
Das umfassendste Eindeutschungsprogramm setzten nach 1871 staatliche Dienststellen ins Werk. Allein im rasch wachsenden Post- und Bahnwesen wurden von den Behörden etwa 2.000 fremdsprachliche Ausdrücke durch deutsche Wörter ersetzt oder gleich deutschsprachig geprägt. Darüber hinaus erarbeiteten zahlreiche Kommissionen im Justiz-, Militär- und vor allem im Schulwesen mehr als 1.000 weitere Eindeutschungen. Die sprachlichen Neuerungen wurden keineswegs nur mit Begeisterung aufgenommen; noch 15 Jahre nach der 1874/75er Postsprachreform protestierten Intellektuelle gegen die staatliche Bevormundung. Die Mehrheit jedoch übernahm bereitwillig die durchweg verständlichen Eindeutschungen, sodaß die früheren Wörter und Wendungen bald außer Gebrauch kamen.
...
Zusammenfassung
Im 16. und vor allem im 17. Jh. wurden in vielen Ländern Europas Sprachgesellschaften
und Sprachakademien gegründet, die sich der Pflege der Landessprache widmeten
oder auch die Landessprache zu einer Wissenschaftssprache weiterentwickelten.
Auf Anregung vor allem der ›Fruchtbringenden Gesellschaft‹ entstanden
zahlreiche Übersetzungen aus dem Französischen und Italienischen,
wodurch die deutsche Sprache neben dem Zuwachs an neuen Wörtern auch an
Präzision und Ausdrucksfähigkeit gewann. Es ist ein Verdienst der
Sprachgesellschaften, daß sich Anfänge einer hochsprachlichen Norm
herauszubilden begannen, und daß erstmals Widerstand gegen die Vorherrschaft
von Französisch und Latein geleistet wurde. Trotz mancher Übertreibungen
und Mißgriffe haben die barocken Sprachgesellschaften zur Reinigung und
Bereicherung des deutschen Wortschatzes beigetragen.3
Der Übergang vom Gelehrtenlatein zum Deutsch als Wissenschaftssprache ist
eng mit den Namen LEIBNIZ, THOMASIUS und WOLFF verbunden. Während LEIBNIZ
mit mehreren Abhandlungen die Diskussion und das Augenmerk seiner Zeitgenossen
auf den Zustand des Deutschen inmitten einer französisch, latein und griechisch
sprechenden Adels- und Gelehrtenwelt lenkte, inszenierte Thomasius 1687 in einer
spektakulären Aktion den Wechsel vom Latein zum Deutsch als Universitätssprache.
Die Bedeutung des Aufklärers WOLFF für die deutsche Sprache liegt
in der Schaffung eines allen Wissenschaften gemeinsamen Begriffsapparates. Damit
befreite er die deutsche Wissenschaftssprache aus der Abhängigkeit von
traditionellen lateinischen Begriffen.
Ende des 18. Jhs. begann der Spätaufklärer J. H. CAMPE mit der Arbeit
an seinen Verdeutschungswörterbüchern, zu einer Zeit, in der die Vorherrschaft
von Französisch und Latein in Literatur und Wissenschaften weithin überwunden
und eine existentielle Gefährdung des Deutschen inzwischen gebannt war....
Mit etwa 3.000 Eindeutschungen fand in der Bismarckzeit einer der größten
Eingriffe in den Wortschatz unserer Sprache statt. Die ab 1874 praktizierte
Reinigung der Amtssprachen durch die Reichsregierung mußte zwangsläufig
den allgemeinen Sprachgebrauch beeinflussen, denn das für den Umgang mit
den verschiedenen Behörden erforderliche Vokabular gehörte zum alltäglichen
Wortschatz.
Der Erfolg der Sprachreinigung nach 1871 beruhte letzten Endes auf der breiten
Zustimmung in der Bevölkerung, die ebenso wie die Reichsregierung von der
Notwendigkeit des Vorhabens überzeugt war, trotz mancher Polemiken, die
im Vorfeld des Unternehmens von verschiedenen Seiten vorgebracht wurden. Die
schnelle Durchführung ergab sich aus der Zusammenarbeit der Regierung mit
vielen leitenden Beamten im Bahn-, Post-, Bau-, Schul-, Rechts- und Militärwesen.
Die operative Umsetzung schließlich lag praktisch in Händen des engagierten
und leistungsfähigen Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, der das Geschehen
vorantrieb.
...
Gelungene Eindeutschungen und Wortprägungen
Eine Auswahl aus 3500 Vorschlägen
des J.H.Campe (1746-1818)
Adresse (Empfehlungsschreiben
Affektation (Anstellerei
Akademie, Universität (Hochschule
antik (altertümlich
approvisionieren (bevorraten
Arkanum (Geheimmittel
Attribut (Beigabe
Barrikade (Straßensperrung
belletristisch (schöngeistig
Bill (Gesetzentwurf
Botanik (Pflanzenkunde
Brigg (Einmaster
calquiren (durchzeichnen+
Crème (Rahmspeise
Delikatesse (Feingefühl, Zartgefühl
delikat (feinfühlig
desabusiren (enttäuschen
Despotismus (Gewaltherrschaft
Detailhandel (Kleinhandel
Diakon (Hilfsprediger
Diplom (Ernennungsurkunde
Dormeuse (Schlafwagen
Entréebillet (Einlaßkarte
Insekt (Kerbtier
insolvent (zahlungsunfähig
invalid (dienstunfähig
Inventar (Sachverzeichnis
kausal (ursächlich+
Kompilation (Sammelwerk
Komplott (Geheimbund
Konstitution (Körperbau
konträr (gegenteilig
konventionell (herkömmlich
Kursus (Lehrgang
Lokalität (Örtlichkeit
lyrisches Gedicht (Sinngedicht+
Markise (Sonnendach
materiell (stofflich+
mineralische Quelle (Heilquelle+
Motto (Sinnspruch+
Mundum (Reinschrift
Ochlokratie (Pöbelherrschaft
Original (Urschrift+
Ostrazismus (Scherbengericht
Parterre (Erdgeschoß
Photometer (Lichtmesser
Bürger gegen Denglisch
Ergebnisse empirischer Untersuchungen und Umfragen
Umfrageergebnisse
.....
Hier die vom VDS (Gerd Schrammen) im Juni 2002 dokumentierten Umfrageergebnisse,
der Voten gegen "Denglisch":
* (Bundesweite Repräsentativerhebung von Stickel/Volz (amades 2, September
1999) Winter 1997/98, 2025 Befragte: 58 % GEGEN
* Focus: Nr.14, 3. 4. 1999: 57 % GEGEN (1037 Befragte, 70 % in Ostdeutschland)
* L. Gawlitta: Oktober 2000: 61 % GEGEN(Umfrage zur Akzeptanz englischer Werbesprüche,
240 Befragte
* Lübecker Nachrichten: 4./5. 3. 01: 76 % GEGEN (und für Sprachgesetz),
Leserumfrage)
* Rheinzeitung, Koblenz: 6./7. 3. 01: 70 % GEGEN (23 von 33 veröffentlichten
Leserbriefen)
* Werthebach: 17. 3. 01: 76 % GEGEN (und für Sprachgesetz, Internetumfrage)
* Kölner Express: 3. 8. 01: 87 % GEGEN (Telephonumfrage)
* Haße / Fischer: Herbst 2001: 82 % GEGEN (Umfrage zu Englisch in der
Medizin, 500 Befragte, Mittelwert
* ZDF: 7. 1. 02: 66 % GEGEN (Telephonumfrage, 14.625 Anrufer für "Zent")
* Mannheimer Morgen: 22. und 26. 3. 02: 77 % GEGEN (20 von 26 veröffentl.
Leserbriefen)
* Neues Volksblatt, Linz: 19. 4. 02: 70 % GEGEN (500 Befragte, Mittelwerte)
* Bund der Steuerzahler: 17. 5. 02: 77 % GEGEN (Internetumfrage zum Sprachgebrauch
in europäischen Institutionen, Verrechnung mehrerer Werte: 43,39 % für
Sprachenvielfalt, 3,71 % für 3 Sprachen)
* Der Standard, Wien: 23. 5. 02: 66 % GEGEN (Internetumfrage, Mittelwerte)
* Vote online: 4. 6. 02: 77 % GEGEN ( für Sprachgesetz, Internetumfrage,
559 Klicks)
Zusammenfassend kann man sagen, daß sich die Mehrheit der Gegner der Anglisierung
unserer Sprache seit 1999 eher noch vergrößert hat (ausgehend von
der repräsentativen Fokus-Umfrage im Frühjahr 1999) und, von wenigen
Abweichungen nach unten und oben abgesehen, erstaunlich stabil bei drei Vierteln
der Bevölkerung liegt, die vielfach zugleich für ein Sprachgesetz
votieren.
Fritz Vilmar
Verschwindet das Deutsche als Wissenschaftssprache?
Bestandsaufnahme und konstruktive Vorschläge
Der wichtigste
deutsche Erforscher des Deutschen als Wissenschaftssprache, Ulrich Ammon, hat
bei den Wissenschaftsrichtungen wesentliche Gradunterschiede im Anglisierungsprozeß
ausgemacht, die er wie folgt zusammenfaßt:
* stark anglophon orientierte: Naturwissenschaften
* gemäßigt anglophone. Sozialwissenschaften,- und
* eher nationalsprachlich geprägte: Geisteswissenschaften.
Aufgrund der sogenannten Zitatenanalyse, d.h. der Auszählung der Menge
von Zitaten deutscher oder anderer Werke in den Fachzeitschriften wurde die
relative Bedeutungs-Entwicklung eines bestimmten (sprachlichen) Wissenschaftsgebiets
ermittelt:
Deutsche Zitatenanteile in internationelen Fachzeitschriften 1920-1995 (Ammon
1998)
Die deutschen Zitatenanteile
sind
in chemischen Fachzeitschriften von 50,5 auf 10,7 % gesunken,
die englischen von 14,3 auf 57,6 % gestiegen
in ökonomischen Fachzeitschriften von 10 auf 3 (!) % gesunken,
die englischen von 13 auf 58 % gestiegen
in historischen Fachzeitschriften von 21 auf 13 % gesunken,
die englischen von 12 auf 24 % gestiegen
Zusätzliche
Untersuchungen für die Jahre 80 - 96 zeigten, daß die Abwärts-
bzw. Aufwärtstrends sich fortsetzen.
Noch dramatischer sind Ammons Auszählungen der verwendeten Publikationen:
Es sind über 90,7 % (1996) englische im naturwissenschaftlichen Bereich,
82,5 % (1995) im sozial- und geisteswissensachaftlichen Bereich, während
die anderen Sprachen mit 1-2 % bzw. 2 - 6 % vertreten sind (137-204)!...
...
Statt Defätismus: Konkrete Sprachpolitik im Wissenschaftsbereich
Die Gründe für die weitgehende Kapitulation der (Natur-)Wissenschaftler
und Universitätsverwaltungen sind aus den zitierten und genannten Berichten
(Durand!) ersichtlich: Man will mitkommen im internationalen wissenschaftlichen
Konkurrenzkampf. ...
Immerhin wurde vor einiger Zeit ...ein erstes Hochschulgremium des Widerstandes
gegründet: "Unzufriedenheit mit der Wahrnehmung ihrer Interessen durch
die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Fachbereiche an den deutschen Universitäten
dazu gebracht, in Jena den "Allgemeinen Fakultätentag", eine
Dachorganisation der deutschsprachigen Fakultäten, zu gründen. Präsident
Reinhold R. Grimm (Jena) kritisierte die Tendenz, den Sachverstand der Fakultäten
"systematisch auszugrenzen". Vizepräsident Peter M. Huber (Jena)
erklärte, dass sich die Fakultäten energisch gegen die nach seiner
Ansicht pauschale Amerikanisierung des deutschen Bildungswesen wehren wollten.
Daneben träten die Fakultäten gegen eine Abschaffung der Habilitation
ein. Grimm hatte die Pläne von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn
in diesem Bereich als "realitätsfern" kritisiert". (Frankf.
Rundschau v.18.6.2001)
Schon fast sensationell war das "Aufstand" der bislang eher zurückhaltenden
"Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung" mit ihrem Appell
zum sprachpolitischen Handeln: in ihrem Memorandum "zur Debatte über
den zunehmenden Einfluß des Englischen auf die deutsche Sprache"
vom 17. 1. 2002 (vgl. Dok. 6, S. 185ff.; Hervorhebungen von mir; FV). Statt
der in linguistischen Fachkreisen seit Jahren üblichen Schönfärberei
wird zum ersten Mal der Unmut großer Teile der Bevölkerung angesichts
des grassierenden Denglisch ernst genommen: Die Akademie begrüßt
es, dass "der zunehmende Anteil des Englischen an unserer öffentlichen
Sprache ... weite Teile der Sprachgemeinschaft mit Sorge (erfüllt)".
Und dann gelangen die Akademiepräsidenten zu dem - offenbar auch für
sie selbst - erschreckenden Kern ihrer sehr unüblichen Denkschrift: "Die
Tendenz ist eindeutig: Englisch ist die lingua franca, das internationale Verständigungsmittel
der Mathematik und Naturwissenschaften, der Medizin, Psychologie, der Wirtschaftswissenschaften
und weiter Teile der Kulturwissenschaften. Wer deutsch schreibt, hat als Wissenschaftler
wenig Chancen, international wahrgenommen zu werden."
"Mittlerweile sind Defizite erkennbar, die sich demnächst als gravierend
herausstellen werden...Was heute als internationale Wissenschaftssprache vorherrscht,
ist nach Grammatik und Wortschatz eine schmale Funktionssprache, genannt "Englisch
II" oder "Basic Simple English." Dieser Code bietet beachtliche
Vorteile für die rasche Verständigung, aber vor anspruchsvolleren
Aufgaben wissenschaftlicher Beschreibung und Theoriebildung erscheint er als
arm. Wer z.B. im naturwissenschaftlichen Wettstreit mithalten will, braucht
vermutlich ebenso ein flächendeckendes breites Englisch wie eine naturwissenschaftlich
ausgearbeitete Muttersprache."
Schließlich wird die Akademie ungewöhnlich massiv, wird zur Kassandra:
"Unsere öffentliche Sprache bleibt zurück, wenn die Vielfalt
dieser Gebiete nicht in ihr ausgearbeitet ... wird. Sie erhält einen den
Dialekten vergleichbaren Status.... Es entwickelt sich eine Zweiklassengesellschaft
(!), es droht eine Ausdünnung des demokratischen Diskurses".
Aber die Akademie analysiert und warnt nicht nur. Sie wird politisch: Dieser
erschreckende Prozeß muß endlich auch sprachpolitisch ernst genommen
werden: "Der Übergang unserer Wissenschaften vom Deutschen zum Englischen
war ein einschneidender, aber fast lautloser Vorgang, der seit langem einer
öffentlichen Reflexion bedarf und zu sprachpolitischem Handeln herausfordert".
Um gegenzusteuern, muß die Regierung, statt weiter tatenlos dem Verfall
der deutschen Sprache - vor allem im Wissenschaftsbereich - zuzusehen, sprachpolitisch
handeln: "Innerhalb unserer Gesellschaft sind einschneidende Zukunftsentscheidungen
der Regierung und des gesetzgebenden Parlaments auf Gebieten zu fällen,
deren jüngste Entwicklungen nur noch auf Englisch zugänglich sind".
Und statt des defätistischen Dekrets von Nida-Rümelin ("Deutsch
als Wissenschaftssprache ist tot") formuliert die Akademie eine konstruktive,
mutige Grundforderung: Wir brauchen dringend einen ... Ausbau der deutschen
Wissenschaftssprache. Aber sie umreißt auch ein ganzes sprachpolitisches
Programm:
"Der Gebrauch des Deutschen in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur
bedarf öffentlicher Aufmerksamkeit und Reflexion. Die Einführung des
Englischen als alleiniger Sprache
- selbst in beschränkten Bereichen der europäischen Politik und des
europäischen Rechts, >als alleiniger Kongresssprache,
- als alleiniger Sprache in neuen Studiengängen an deutschen Hochschulen,
- als alleiniger Sprache der internationalen Wirtschaftskommunikation usw.
- sollten öffentlich diskutiert und im Einzelfall rational begründet
werden.
Gegenüber der Universalsprache Englisch muss es unser Interesse sein, das
Deutsche so weit wie möglich zu behaupten und zu entwickeln. Parallel zu
entsprechenden Bemühungen in Frankreich und Polen, Italien und Schweden
ist größter Wert auf die Bewahrung der Mehrsprachigkeit zu legen.
In Schulen und Hochschulen, Wirtschaft und Medien bedarf es dazu eigener sprachplanerischer
Überlegungen.
Die Akademie schlägt weiter die Einrichtung einer öffentlich geförderten
Arbeitsstelle für Sprachenfragen vor, die mit Sprachwissenschaftlern, Übersetzern
und Schriftstellern besetzt ist. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Terminologiearbeit in Kooperation mit den großen Wörterbuchverlagen
- Textarbeit mit dem Ziel, dass für die Öffentlichkeit wichtige Texte
in einer öffentlich durchsichtigen Sprache verfasst sind
- Sprachberatung und ihre Dokumentation im öffentlichen, fachsprachlichen
und privaten Bereich
- Sprachaufklärung mit dem Ziel, bei gegebenem Anlass über öffentlich
bedeutsame Sprachdiskurse, Sprachentwicklungen und Erkenntnisse der Sprachwissenschaft
zu unterrichten und das Interesse der Öffentlichkeit für die Sprache
zu nähren und wach zu halten".
Die Ansätze konkreter sprachpolitischer Forderungen in diesem Memorandum
sind sehr zu begrüßen. Gleichzeitig ist die Zurückhaltung der
Akademie spürbar. Angesichts der Größe der hier angesprochenen
Aufgaben drängt sich die Frage auf, warum es nicht die Akademie selbst
sein sollte, der man die hier allzu bescheiden so genannten Aufgaben einer "Arbeitsstelle"
müßte. (Vgl. dazu K. Gawlittas Vorschläge im Rahmen einer Sprachgesetzgebung.)
In jedem Fall seien abschließend noch etwas konkreter und weniger zurückhaltend
sprachpolitische Aufgaben der KMK, der Länder, der öffentlichen nstitutionen
(wie v.a. der Deutschen Akademie...) und des Bundes benannt.......
Wolfgang. Haße
Ärzteschaft gegen Anglisierung ihrer Fachsprache
Ergebnisse einer Fragebogenaktion
Die Akzeptanz oder
Ablehnung der Verdrängung unserer Mutter-/Landessprache in der Medizin
sollte mittels Befragung der betroffenen Mediziner eruiert werden. Hierzu wurde
eine wohl erstmalige, anonymisierte Umfrage in der Ärzteschaft durchgeführt.(4,5)
Bundesweit wurden Kolleginnen und Kollegen in 85 Kliniken sowie 39 Nichtkliniker
befragt.
Zusammenfassung
Die ungewöhnlich hohe Antwortquote bei der hier mitgeteilten Fragebogenaktion
von 66,8%, - gewöhnlich liegt diese zwischen 25% bis 35% - ist ein deutlicher
Hinweis auf die große Aufmerksamkeit, die die Ärzteschaft den hier
angesprochenen Sprachproblemen widmet. Sie zeigt auch, wie ablehnend die Mediziner
der zwanghaft wirkenden Anglomanie in der Medizin gegenüberstehen.
Englisch als Lingua
franca hat unwidersprochen seinen Platz in der internationalen Spitzenwissenschaft
und Spitzenforschung, wobei diese beiden Begriffe noch einer genauen Definition
bedürften.
Das rigorose Einbringen des Englischen in Wort und Schrift in die allgemeine
Wissenschaftssprache in Klinik und Praxis bewirkt nicht nur eine Diskriminierung
großer Teile der Ärzteschaft, sondern beinhaltet auch die Gefahr
einer Spaltung der gemeinsamen Fachsprache. Wenn eine Mehrheit der Ärzteschaft
Vorträge sprachlich und damit auch inhaltlich nicht mehr mühelos versteht,
ist die Effektivität für die Aus- und Weiterbildung in Frage gestellt.
Der Umkehrschluß, dann müßten eben alle Mediziner die Fremdsprache
Englisch perfekt erlernen, erscheint realitätsfremd.
Das Bestreben einiger marktbeherrschender Verlage und einiger Herausgeber medizinischer Fachzeitschriften, der Ärzteschaft Englisch als Lingua franca aufzuzwingen, ist nicht akzeptabel.
Unterstützt werden diese Tendenzen leider seit vielen Jahren durch eine von Desinteresse und Resignation geprägte Sprachpolitik in Bund und Ländern. Jüngstes Beispiel ist die Sprachdebatte im fast leeren Plenarsaal des Bundestages am 24. Januar 2002.
EHLICH, Direktor
des „Instituts für Deutsch als Fremdsprache“ der Universität
München, schrieb in einem Abstrakt zu „Deutsch als Wissenschaftssprache
für das 21. Jahrhundert“ Zitat:
“Die nationalsprachliche Verfaßheit von Wissenschaft ermöglicht
Durchlässigkeit und allgemeine Zugänglichkeit des gesellschaftlichen
Wissens für tendenziell alle Mitglieder der jeweiligen Sprachgemeinschaft
- was für demokratische Entscheidungen und Wissenschaftsfolgen unabdingbar
ist“.(3)
Die Auswertung der beantworteten Fragebogen signalisiert die von überzeugenden Mehrheiten der befragten Ärzteschaft erhobene Forderung an die Universitäten, die Vorstände in den Fachgesellschaften, in den Standesorganisationen und in den Ärztekammern, der Verdrängung und Entwertung der Mutter-/ Landessprache in der Medizin Einhalt zu gebieten.
Bedrohte
französische Wissenschaft(ssprache)
...
Zusammenfassung einer französischen Untersuchung
· Es vollzieht sich eine absurde Projektauswahl durch wissenschaftliche
Kommissionen, da die Auswahl oft nicht nach Inhalt, sondern nach Darstellung
geschieht, die jeweils in der Muttersprache am besten gelingt.
· Eine bevorzugte Wissenschaftssprache bewirkt, dass Forschungsergebnisse
in anderen Sprachen vernachlässigt oder nicht zur Kenntnis genommen werden.
So wurde der Zusammenhang von Magengeschwüren und Helicobacter pylori schon
vor 25 Jahren von einem kubanischen Arzt in Spanisch und Russisch veröffentlicht.
Der Einfluß von Penicillin auf Bakterien beschrieb 1897 Duchesne weit
vor Fleming, und noch vor Edison konstruierte der Franzose Scott den Phonographen
(1857). Aber die Geschichtsschreibung von morgen orientiert sich nur noch an
den in Englisch geschriebenen und erhaltenen Texten.
· Am Beginn des 21. Jahrhunderts werden auf fast allen Gebieten nur noch
angelsächsische Quellen angegeben. Dadurch fallen hunderte Beiträge
nicht anglophoner Wissenschaftler unter den Tisch oder werden verdrängt
(Darwin verdrängt Lamarck, Thomas Joung verdrängt Champollion).
Das alles geschieht mit sorgloser Billigung der francophonen Forscher.
· 3 Länder (Vereinigte Staaten, England, Niederlande) besitzen 71,1%
der wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die eigentlichen Beiträge kommen
aber aus Japan, Frankreich und Deutschland, deren Anteile nur 14,9% betragen.
Da die Veröffentlichungen auf Kosten der Autoren erfolgen, verdienen diejenigen
am meisten, die den Löwenanteil haben, während die Autoren noch die
Kosten der Übersetzung ihrer eigenen Texte übernehmen müssen.
Die Tendenz ist steigend, da heute junge Forscher aus Karrieregesichtspunkten
gedrängt werden, etwas in Englisch zu publizieren, da sie dann und nur
dann in der Datenbank zitiert werden - was wiederum von den Auswahlkommissionen
als Kriterium ihres Ranges angesehen wird. Je öfter zitiert, je besser
der Forscher.
So diktieren die angelsächsischen Wissenschaftler – mit Billigung
der anderen Industrieländer – wer veröffentlicht wird und wer
nicht. Deshalb erhalten amerikanische Firmen Aufträge nur, weil sie amerikanisch
sind, und nicht wegen der Überlegenheit ihrer Technologie. Das können
Firmen wie Thomson, Airbus, Dassault usw. bestätigen.
· Der Wissenschaftler, der in Englisch veröffentlichen will, schickt
seine Ergebnisse ein, die vor der Veröffentlichung von Fachgutachtern beurteilt
werden. Ist das Resultat gut, besteht die Versuchung (besonders in den USA),
diese Information, die man unaufgefordert „auf dem silbernem Tablett“
erhalten hat, industriell zu vermarkten. Wie will jemand den Diebstahl einer
Idee, die noch nirgends veröffentlicht wurde, beweisen? Den Amerikanern
aber erspart es jahrelange Forschung.
Bei dem Urheberstreit, der die Entdeckung des Aids-Virus betraf, (zwischen Montagnier
und Gallo) wurden zum Glück außer dem Artikel an die amerikanische
Revue „Science“ auch Proben geschickt, so dass eine Spur da war,
die den kompletten Diebstahl verhinderte. Hätte Montagnier in Frankreich
in französischer Sprache veröffentlicht, hätte sich die Frage,
wer das Aids-Virus zuerst entdeckte, gar nicht gestellt. In Japan wird übrigens
vorgeschrieben, alle Beiträge zuerst in Japan und in japanisch zu veröffentlichen.
In Frankreich dagegen besteht sogar die Tendenz, die Arbeiten der eigenen Kollegen,
die in französischer Sprache veröffentlichten, zu ignorieren, wobei
auch übersehen wird, dass wirklich neue Ideen, die nicht dem gefragten
Kontext entsprechen, in angelsächsischen Zeitschriften gar keinen Eingang
finden.
· Das hat katastrophale Auswirkungen auf die früheren Kolonien,
wie z.B. Schwarz-Afrika, wo Französisch weiterhin gesprochen wurde, weil
es ein Fenster zur Welt darstellte, und das in allen Bereichen. Wenn aber nun
ein französischer Professor an einer französischen Universität
seinen Kurs in Englisch hält, ist die französische Sprache diskreditiert
als unfähig für die Erörterung wissenschaftlicher Themen; und
wenn die französischen Professoren in englischen Revuen schreiben und nur
diese lesen: warum sollen dann Studenten in Madagaskar weiterhin Französisch
lernen. Sie werden statt nach Paris nun nach England oder Amerika geschickt.
· Gelehrte aus Schwarz-Afrika oder Quebec stellen verärgert fest,
dass die Franzosen selbst für den Niedergang ihrer Sprache verantwortlich
sind. Sogar in der Botanik, wo nur Latein für die Namen in Frage kommen,
gibt es Bestrebungen, Latein durch Englisch zu ersetzen. Ein Biocode soll eingeführt
werden und schon heute kann man voraussehen, was das im Bereich der Patente
für aus Pflanzen hergestellte Medikamente für Streitigkeiten geben
kann.
Wer heute erfolgreich sein will, muß Aufenthalte an amerikanischen Universitäten
nachweisen. Das Ziel ist dabei, die Studenten zu motivieren, für amerikanische
Interessen einzutreten. Auch durch Fernstudium sorgt Amerika für das Ausbildungsmonopol.
Dieser Studientourismus zieht leider nicht die besten, sondern die mittelmäßigen
Studenten an.
...
Kurt Gawlitta / Axel Flessner
Sprachfreiheit und Sprachverantwortung
Ein neuer Gesetzentwurf
Auszüge aus: Diskussionsentwurf für ein Sprachgesetz
Gesetz über die deutschen Sprache (SpG) -
§ 1 Grundsatz
Die deutsche Sprache steht als gemeinsame Sprache des deutschen Volkes unter
dem besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Schutz, Pflege und Entwicklung
der deutschen Sprache sind Aufgaben des Bundes und der Länder.
§ 2 Sprachfreiheit
Niemand kann ohne sein Einverständnis verpflichtet werden, im Inland eine
andere Sprache als die deutsche zu gebrauchen oder Erklärungen in einer
anderen als der deutschen Sprache entgegenzunehmen.
§ 3 Öffentliche
und öffentlich geförderte Institutionen
(1) Bund, Länder und Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung
sowie die politischen Parteien bedienen sich in Ausübung ihrer öffentlichen
Funktionen der deutschen Sprache. ... ...
(2) Im Unterricht der öffentlichen Schulen und der anerkannten Privatschulen
ist die deutsche Sprache anzuwenden; das Gleiche gilt bei Prüfungen. Satz
1 gilt nicht für Unterrichtsveranstaltungen, die zum Erlernen oder zur
Pflege fremder Sprachen bestimmt ... ...
(3) Lehrveranstaltungen und Abschlussprüfungen an staatlichen oder mit
öffentlichen Mitteln geförderten Hochschulen sind in deutscher Sprache
abzuhalten, wenn sie zum Pflichtprogramm bei der Vorbereitung anerkannter Studienabschlüsse
gehören.... ...
(4) Die Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen deutscher Wissenschaftler
an staatlichen oder staatlich geförderten deutschen Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen müssen ausführliche Zusammenfassungen in deutscher
Sprache enthalten, wenn sie in einer anderen Sprache abgefasst sind.
... ...
§ 4 Staatliche
Beihilfen
Staatliche Beihilfen für Veranstaltungen oder Vorhaben im Inland sind unzulässig,
wenn die Veranstaltung oder das Vorhaben ausschließlich in anderen Sprachen
als der deutschen durchgeführt werden soll.
§ 5 Tagungen
Jeder Teilnehmer an einer in Deutschland von einem öffentlichen oder öffentlich
geförderten Träger veranstalteten Tagung hat das Recht, seine Beiträge
in deutscher Sprache vorzutragen. Öffentliche Ankündigungen und das
Programm der Veranstaltung müssen, wenn sie in einer anderen Sprache als
Deutsch abgefasst sind, wenigstens eine deutsche Übersetzung oder Zusammenfassung
enthalten. ... ...
§ 6 Rundfunk
und Fernsehen
(1) In allen redaktionellen Sendungen von öffentlichen Rundfunk- oder Fernsehanstalten
ist unabhängig von der Art ihrer Ausstrahlung oder ihrer Verbreitung der
Gebrauch der deutschen Sprache verbindlich. Ausgenommen sind ... ...
(2) Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Sendungen, die
dazu bestimmt sind, fremde Sprachen zu erlernen, oder für Programme, die
sich an fremdsprachliche Minderheiten oder an das Ausland wenden.
§ 7 Aufschriften
oder Ankündigungen im öffentlichen Straßenraum
Jede zur Information der Öffentlichkeit bestimmte Aufschrift oder Ankündigung
an einem öffentlichen Weg, einem öffentlichen Platz oder an und in
öffentlichen Verkehrsmitteln, muss in deutscher Sprache abgefasst sein
oder neben anderen Sprachen eine gut leserliche deutsche Fassung enthalten.
Satz 1 umfasst auch die in privatem Eigentum stehenden Hausfassaden, Wandflächen,
Plakatwände und Geschäftslokale. Zur Förderung des Fremdenverkehrs
... ...
§ 8 Verbraucherschutz
Die Unternehmen sind bei der sprachlichen Präsentation ihrer Produkte und
Leistungen frei. Soweit für den Verbraucher von bestimmten Waren und Leistungen
besondere Gefahren, insbesondere für die Gesundheit, ausgehen, haben die
Kennzeichnung und andere Verbraucherinformationen in deutscher Sprache zu erfolgen.
Bei sonstigen Waren und Dienstleistungen sind alle schriftlichen Unterlagen,
die den Verbraucher über seine Rechte aufklären, insbesondere Vertragstext,
Garantieerklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, in deutscher
Sprache abzufassen;...
§ 9 Arbeitswelt
Öffentlich zugängliche Stellenanzeigen müssen in deutscher Sprache
abgefasst sein. ... ...
§ 10 Rechtsvorbehalte
Rechte und Pflichten aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen
Gemeinschaft und aus bestehenden Rechtsvorschriften bleiben von diesem Gesetz
unberührt.
§ 11 Internationale
Beziehungen
Die Bundesregierung setzt sich für die Wertschätzung und Verbreitung
der deutschen Sprache in der Welt, vor allem in Europa, ein. Sie fördert
die deutschen Sprachinstitute im Ausland. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel,
die Anerkennung der deutschen Sprache als Amts- und Arbeitssprache internationaler
Organisationen zu erweitern.
§ 12 Verfahren
bei Verstößen
(vgl. Begründung)
§ 13 Sprachakademie
(1) Bund und Länder errichten und fördern eine deutsche Sprachakademie
mit folgenden Aufgaben:
a) Sprachaufklärung, Sprachberatung und deren Dokumentation mit dem Ziel,
die Öffentlichkeit über bedeutsame Diskussionen zur deutschen Sprache,
über Sprachentwicklungen und Erkenntnisse der Sprachwissenschaft zu unterrichten
sowie das Interesse für die Sprache zu fördern und wach zu halten;
b) Sprachschöpferische Terminologiearbeit, insbesondere zur Ersetzung und
Vermeidung von Anleihen aus der englischen Sprache für Allgemeinsprache
und Fachsprachen;
c) Textarbeit im Auftrag von Verbänden oder öffentlichen Organisationen
mit dem Ziel, allgemein bedeutsame Texte in einem gut verständlichen Deutsch
zu verfassen;
d) Öffentliche sprachkritische Stellungnahmen gegenüber Fehlentwicklungen,
insbesondere gegenüber überflüssigen Anleihen aus der englischen
Sprache;
e) Schul- und hochschuldidaktische Empfehlungen im Sinne der Buchstaben a),
b) und d);
f) Berichte und Stellungnahmen zu sprachpolitischen Initiativen anderer Länder.
... ...§ 14
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Auszug aus der “Begründung“ des Gesetzentwurfs
Zu §
1...
Durch das Vordringen der angloamerikanischen Sprache, insbesondere in der Wirtschaft,
der Wissenschaft und den Massenmedien, wird die früher unbestrittene gemeinsame
Sprache der Deutschen plötzlich im eigenen Sprachraum massiv bedrängt.
Die Bürger und Bürgerinnen werden genötigt, eine fremde Sprache
zu verwenden oder sie über sich ergehen zu lassen, ohne dass sie hierzu
politisch um ihre Meinung befragt worden wären. Aus einer Vielzahl von
Meinungsumfragen der letzten Jahre wissen wir übrigens, dass die Bürger
eine solche Entwicklung zur Einführung einer Nebensprache, die ja in manchen
Bereichen bereits Hauptsprache geworden ist, mit deutlicher Mehrheit ablehnen
.
... Die in der öffentlichen Debatte immer wieder erhobene Warnung vor einer
Sprachpolizei für den einzelnen Bürger muss als Versuch gesehen werden,
eine unvoreingenommene politische Debatte über das Thema zu blockieren.
Die Gegner der individuellen Sprachfreiheit und der staatlichen Sprachverantwortung
schwingen sich zum Vorkämpfer der Freiheit auf, verschleiern aber, dass
durch die tatsächlich ausgeübte gesellschaftliche Sprachmacht, z.B.
in der Werbung, in der Kulturindustrie und in den Massenmedien, die Sprache
massiv gesteuert und die Freiheit des Einzelnen stark eingeschränkt wird.
Welche Sprache der Bürger in seiner persönlichen Sphäre spricht,
bleibt ihm völlig unbenommen und wird durch die vorgeschlagenen gesetzlichen
Regelungen nicht berührt. Der Entwurf will die Bürger im öffentlichen
Raum und in privaten Rechtsbeziehungen vor sprachlicher Überwältigung
schützen und außerdem die staatlichen Instanzen für die deutsche
Sprache in die Pflicht zu nehmen.
Die vorgelegten Dokumente zur Sprachenpolitik in Europa (Dok. 1 und 2) zeigen,
dass auch andere Nationen auf gesetzlichem Wege versuchen, die Verdrängung
der europäischen Sprachen durch das Angloamerikanische zu verhindern und
die sprachliche und kulturelle Identität der Mitgliedsländer der Europäischen
Union zu wahren.
Eine Schwierigkeit bei der Diskussion über ein Sprachgesetz besteht darin,
voneinander abzugrenzen, welche ehemals fremdsprachlichen Elemente bereits Teil
unserer Sprache geworden sind und welche noch als unverarbeiteter Import anzusehen
sind. Anhaltspunkt für eine gelungene Integration der sprachlichen „Neubürger“
ist, ob ein neues Wort in Aussprache, Grammatik und Rechtschreibung den üblichen
deutschen Regeln folgt und von der Mehrheit der Sprecher als Teil der Alltagssprache
angesehen wird.
Zu
§ 2:
§ 2 ist die Grundnorm für den Freiheitsansatz des Entwurfs. Das natürliche
Recht des Bürgers, in seinem Lande seine Sprache verwenden zu dürfen,
solange er nicht der Verwendung einer anderen Sprache zugestimmt hat, bedarf
des gesetzlichen Schutzes. Dies erfordert gegenüber der anderen Seite,
vor allem den Unternehmen und Medien, Schranken für den inländischen
Gebrauch von Fremdsprachen, die aber auf das notwendige Minimum begrenzt werden.
Gelänge es nicht diesem Prinzip zur Anerkennung zu verhelfen, käme
es zu Verhältnissen, die an ein besetztes Land erinnern, wo die angestammte
Sprache der Einwohner allmählich durch die Sprache neuer Herren ersetzt
wird.
Dieses Freiheits-Prinzip ist nicht mehr berührt, wenn ein Bürger gegen
den Gebrauch einer fremden Sprache nichts einwendet, obwohl er es könnte,
beispielsweise ein Vertragspartner sich auf Verhandlungen in einer anderen Sprache
als Deutsch freiwillig einlässt oder ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen
eintritt mit dem Wissen, dass in diesem Unternehmen der Gebrauch einer anderen
Sprache als Deutsch angeordnet ist. Welche Formen dies allerdings inzwischen
in großen Konzernen annehmen kann, zeigt der Beitrag einer Betriebsrätin:.
Die Rede von Rita Handt (Dok. 7) ist ein beredtes Zeugnis für eine Arbeitswelt,
in der die in ihr Tätigen sich wie Fremde im eigenen Land vorkommen. Ob
der Bürger sich angesichts solcher existenzieller Zwänge wirklich
freiwillig auf solche Bedingungen einlässt oder darüber hinaus gehenden
Schutzes bedarf, kann in der Tat Anlass für weitere Überlegungen sein.
Mit § 2 SpG soll zunächst der Grundsatz gesichert werden.§ 3
Öffentliche und öffentlich geförderte Institutionen.
Zu §
3 Abs.1 (Allgemein):
Von öffentlichen Institutionen muss erwartet werden, dass sie sich der
Bedeutung der Landessprache für das soziale und politische Leben des Landes
bewusst sind und dementsprechend handeln. Der vorgelegte Entwurf setzt auf die
von diesen öffentlichen Stellen ausgehende Steuerung und die allgemeine
Vorbildwirkung für die übrige Gesellschaft.
Im eigenen staatlichen Bereich sind Staat, Kommunen und andere öffentliche
Einrichtungen mit einfachen rechtlichen Mitteln in der Lage, die Ziele des Sprachgesetzes
umzusetzen, ohne Grundrechte zu berühren. Im allgemeinen reichen gegenüber
den Mitarbeitern interne Dienstanweisungen ohne Rechtsnormcharakter. Für
den Bereich der eigentlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren existieren bereits
die Vorschriften gemäß § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, §
19 Sozialgesetzbuch X. Buch und § 184 Gerichtsverfahrensgesetz.
Die Ziele dieses Gesetzentwurfs müssen auch darüber hinaus, im Bereich
sogenannten schlichten Verwaltungshandelns, verwirklicht werden. ...
Bei öffentlich geförderten Einrichtungen müssen den Empfängern
die öffentlichen Mittel unter den Bedingungen zur Verfügung gestellt
werden, die öffentliche Stellen selbst einzuhalten haben.
Zu § 3 Abs. 2 (Schulen):
Für Schulen erscheint das Prinzip, die deutsche Sprache zu verwenden, zunächst
selbstverständlich. Zunehmend gibt es aber Sonderveranstaltungen, z.B.
im Sportbereich oder zur Förderung der Internet-Nutzung, die mit Bezeichnungen
aus der amerikanisierten Werbewelt „interessanter“ gemacht werden
sollen. Schulen, Schulaufsicht und Ministerium folgen offenbar der Mode der
Wirtschaft widerstandslos. Die für die Schüler hieraus fließende
Erkenntnis, in Dingen der modernen Technik oder im Sport sei mit der deutschen
Sprache nichts mehr anzufangen, ist für die umfassende Wirksamkeit unserer
Sprache kontraproduktiv, weil sie von dort zwangsläufig in andere Bereiche
der gesellschaftlichen Kommunikation übertragen wird.
... Gerade die Praxis der Schulen muss deshalb zweifelsfrei sein. Das ausdrückliche
Gebot zur Verwendung der Landessprache in Schulen ist in diesen Entwurf also
aufzunehmen. Der Fremdsprachenunterricht ist natürlich eigenen Regeln unterworfen.
Zu § 3 Abs. 3 (Hochschulen):
Im Hochschulbereich ist die Entwicklung zur Zweit- oder oft schon Erstsprache
Englisch besonders weit fortgeschritten. In etlichen Wissenschaftszweigen hat
die deutsche Sprache ihren Platz bereits geräumt. Der Wunsch, mit Forschungsergebnissen
international zu wirken, führt zu einem allgemein empfundenen Zwang, auf
Englisch zu publizieren. Die Verlage akzeptieren vielfach lediglich Beiträge
in englischer Sprache. Die weltweite Verwendung von Englisch führt zu massiven
Wettbewerbsvorteilen für einige und zu Wettbewerbsnachteilen für die
übrigen Länder. Umfragen z.B. bei Medizinern in Deutschland zeigen,
dass sie sich zwar durch die Umstände mehrheitlich zum Gebrauch der englischen
Sprache genötigt sehen, aber nur wenige diese Sprache wirklich beherrschen.
Die Anglisierung der Wissenschaftssprache kann zu einer Verflachung der inhaltlichen
Arbeit führen, weil Impulse aus dem fruchtbaren Wettbewerb der unterschiedlichen
Sichtweisen und Blickwinkel in den verschiedenen Sprachen wegfallen. ... Der
Grundsatz muss gesichert werden, die Hochschulveranstaltungen bis zum ersten
Studienabschluss (Diplom, 1. Staatsexamen) sowie die Abschlussprüfungen
in der Landessprache abzuhalten, damit keine zusätzlichen Zugangshürden
für die deutschsprachigen Studenten entstehen. Dies ist über die Studien-
und Prüfungsordnungen sicherzustellen. Für fremdsprachliche Lehrveranstaltungen,
z.B. im Sprachenstudium, gelten spezifische Regeln.
Die verbreiteten praktischen Ansätze auch aus der Kultusministerkonferenz,
die hiesigen Hochschulen für ausländische Studenten durch die allgemeine
Einführung der Unterrichtssprache Englisch, die Umbenennung von Abschlüssen
und die amerikanische Bezeichnung der Fachbereiche oder Fakultäten attraktiver
zu machen, erscheinen verfehlt. Dies muss zu einer Schädigung des Ansehens
der deutschen Hochschulen und zu einer negativen Auswahl der ausländischen
Studenten führen.
Zu § 3 Abs. 4 (wissenschaftliche Veröffentlichungen):
Soweit Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bereits der verbreiteten
Praxis folgen, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse in Englisch zu veröffentlichen,
muss von ihnen erwartet werden, dass sie entweder vollständige Übersetzungen
oder substanzielle Zusammenfassungen in deutscher Sprache hinzufügen. ...
Die Bürger müssen erwarten, dass die aus Steuermitteln finanzierte
Wissenschaft ihre Ergebnisse auch dem Heimatland in deutscher Sprache zur Verfügung
stellt. Das Argument der Wissenschaftsfreiheit ist nicht geeignet, eine andere
Praxis zu rechtfertigen. Die hier erhobene Mindestforderung, Übersetzungen
oder Zusammenfassungen hinzuzufügen, dient der besseren Verbreitung, nicht
der Einschränkung oder Lenkung der Wissenschaft; sie ist mit den Instrumenten
öffentlicher Steuerung, also über die Finanzierung und mit Hilfe von
Rechtsvorschriften, durchzusetzen. ...
...
Zu § 5:
Bei Tagungen im Inland ist die deutsche Sprache bereits in weitem Umfang verdrängt
worden. Häufig wird die gesamte Veranstaltung in englischer Sprache abgehalten,
weil sich ausländische Teilnehmer beteiligen. Früher waren in solchen
Fällen mindestens Deutsch und Englisch Kongresssprachen. Einheimische Teilnehmer
sind heute oft gezwungen, in einer Fremdsprache zu schreiben, zu reden und zu
diskutieren. Für die meisten dieser Teilnehmer ist dies eine Benachteiligung,
welche die inhaltliche Qualität ihrer Beiträge schwächt. Der
Einzelne braucht daher den Schutz einer staatlichen Norm.
In Deutschland sind die Chancen nicht ungünstig, eine herrschende Übung
durch Gesetzesnormen, wenn sie einmal erlassen sind, zu beeinflussen. Wegen
einer traditionellen Bereitschaft unser Mitbürger, auf staatliche Autoritäten
zu hören, muss der ernsthafte Versuch unternommen werden, die Situation
gesetzlich zu beeinflussen. Der Staat als Veranstalter oder Geldgeber hat darauf
zu bestehen, dass im Interesse des Gemeinwohls minimale Auflagen für die
Präsentation von Tagungen akzeptiert werden, wenn schon nicht die gesamten
Dokumente in deutscher Sprache abgefasst sind.
Zu §
6:
Die Medienmacht von Rundfunk und Fernsehen auf die Entwicklung der Sprache ist
kaum zu überschätzen. Aus Italien wird z.B. berichtet, dass erst die
landesweite Einführung des Fernsehens der entscheidende Schritt zur umfassenden
Verbreitung der Hochsprache gegenüber den Regionalsprachen gewesen sei
. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würdigt die umfassende Bedeutung
dieser Massenmedien für Information und Meinungsbildung der Bürger
bereits durch die Zusammensetzung seiner Steuerungsorgane. Die Rundfunk- und
Fernsehräte sind nicht-staatlich organisiert und setzen sich aus Vertretern
der gesellschaftlichen Kräfte zusammen.
Zur Verwirklichung der tragenden Prinzipien dieses Gesetzesentwurfs ist der
Bereich Rundfunk und Fernsehen in den Geltungsbereich des Sprachgesetzes einzubeziehen.
Die vorgeschlagene Regelung erstreckt sich auf die in redaktioneller Verantwortung
der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten entstandenen Teile der
Programme, aber auch auf die Werbesendungen. Wegen der sprachbildenden Vorbildwirkung
dieser Massenmedien muss den Sendern und den Wirtschaftsunternehmen eine gewisse
Beschränkung auferlegt werden. Immerhin genießen sie ja den Vorteil,
das öffentliche und staatlich gestützte Informationsmedium mit seiner
umfassenden Verbreitung für ihre private Werbung nutzen zu können.
Für das französische Sprachgesetz ist inzwischen geklärt, dass
die Regelungen zum Schutz der Landessprache im Fernsehen auch nach europäischem
Recht statthaft sind. Hiervon geht auch dieser Gesetzentwurf aus. Die vorgeschlagenen
Ausnahmen und Einschränkungen sind sachgerecht und maßvoll. Sie unterbinden
nicht die fremdsprachliche Werbung an sich. Die Pflicht, den fremdsprachlichen
Texten Zusätze in deutscher Sprache hinzuzufügen, wahrt minimale Belange
der Bevölkerung auf Information und Respekt.
Zu der hier formulierten Ausnahme für populäre Musiksendungen in fremder
Sprache hat sich im Anschluss an eine Rede von Staatsminister Nida-Rümelin
eine öffentliche Debatte über die Notwendigkeit einer Quotenregelung
zugunsten einheimischer Musiker und Produzenten entwickelt. Das Beispiel Frankreichs,
wo die Quotenregelung (80 % einheimische Musik!) zu einer deutlichen wirtschaftlichen
Förderung der einheimischen Musikschaffenden geführt hat, wird aufmerksam
zur Kenntnis genommen, während in Deutschland dieser Markt nur noch einen
deutschsprachigen Anteil von ca. 5% besitzt.
Zu § 7:
Die Bürger müssen es nicht hinnehmen, dass ihnen das Erscheinungsbild
ihrer Ortschaften durch die angloamerikanische Sprache, die sie nicht oder nur
teilweise verstehen, entfremdet wird. Das Eigentumsrecht der Geschäftsinhaber
und ihr Interesse an wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit haben im Interesse
des Gemeinwohls zurückzutreten (vgl. Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz). Dieses
Prinzip ist nicht neu! Das geschlossene ästhetische Erscheinungsbild von
Straßen und Plätzen ist auch sonst legitimer Anlass, um mit Mitteln
des Baurechts regelnd einzugreifen. Auf § 34 Abs. 1 des Bundesbaugesetzbuchs
(BauGB) sowie z.B. auf die Länderregelungen in Bayern, Berlin und Hessen
wird hingewiesen.
Ankündigungen oder Aufschriften im öffentlichen Straßenraum
wie auch bei Verkehrsmitteln prägen das Bild einer Ortschaft entscheidend
und werden vom Publikum genau so wahrgenommen wie beispielsweise der Baustil
einer Kirche. Geschäftsnamen, Werbeaufschriften und ganze Plakatwände
bzw. Litfasssäulen in englischer Sprache, vielfach ohne ein einziges Wort
in der Landessprache, schaffen für die meisten Bürger den Eindruck,
dies sei nicht mehr ganz ihre Stadt. Sie empfinden diese Erscheinungen als mindestens
ebenso verunstaltend wie ein mit Reetdach versehenes Friesenhaus am Kurfürstendamm.
Dieses würde die Baubehörde jedenfalls mit Mitteln des Baurechts verhindern.
...
Zu § 8:
Die Freiheit der Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Werbung wird als Grundsatz
in Satz 1 vorangestellt. Nur in Teilbereichen werden rechtliche Beschränkungen
vorgeschlagen. Schon aus rechtssystematischen Gründen muss ein Sprachgesetz
den Verbraucherschutz mit erfassen, denn wesentliche Teile dieses Bereichs sind
bereits geregelt, so z.B. im Lebensmittelrecht, im Arzneimittelrecht oder beim
Kinderspielzeug.
...
Ein angemessener Interessenausgleich verlangt, dass alle Konsumenten, die nicht
Kaufmann im Sinne von §§ 1 - 6 Handelsgesetzbuch sind, über ihre
Rechte in deutscher Sprache informiert werden. Dies schließt den parallelen
Gebrauch anderer Sprachen in Verträgen, Garantieerklärungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht aus, so dass der Geschäftsverkehr die nötige
Freiheit behält.
Zu § 9:
Es ist vielfach üblich geworden, die Texte von Stellenanzeigen ganz oder
teilweise in englischer Sprache abzufassen, ohne dass dafür eine sachliche
Notwendigkeit zu erkennen wäre. Eingeführte Berufsbezeichnungen sind
durch angloamerikanische Wörter oder Kunstwörter teilweise bis zur
Unkenntlichkeit verfremdet (z.B. facility management für Hausverwaltung).
...
Bei privaten Unternehmen berührt die hier vorgeschlagene Regelung die Handlungsfreiheit
wirtschaftlicher Betätigung. Eine Beschränkung aus sozialen Gründen
ist jedoch erforderlich, weil die Suche einer Arbeitsstelle der Sicherung der
wirtschaftlichen Existenz dient und somit lebenswichtige Belange des Arbeitnehmers
berührt. Die Informationen einer Stellenanzeige muss er in seiner Landessprache
verstehen können. Der Eingriff ist zu dem angestrebten Zweck verhältnismäßig,
weil der fremdsprachliche Text nicht vollständig untersagt wird; er kann
neben den deutschen Text gesetzt werden.
...
. ..
§ 12:
Die Vorstellung, Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz würden mit Sanktionen
belegt, ist vielen Bürgern und Bürgerinnen besonders fremd. In dem
hier vorgelegten Entwurf geht es nicht darum, wie jeder Einzelne spricht und
schreibt, sondern um den Gebrauch der Sprache im öffentlichen Raum oder
in rechtlichen Beziehungen. Dort ist die deutsche Sprache eine gemeinsame, unverzichtbare
Grundlage für Denken, Verständigung und Handeln. Der Staat hat aus
sozialen und infrastrukturellen Gründen diese gemeinsame Basis durch ein
Gesetz zu sichern. Alle Gesetze, die in das Verhalten der Bürger eingreifen,
sind stets auch mit Mitteln zur Erzwingung versehen. Bloße fachliche Empfehlungen
oder politisch-moralische Appelle reichen erfahrungsgemäß nicht aus,
die Ziele eines Gesetzes durchzusetzen.
Als mögliche Sanktionen kann man sich Unterlassungsansprüche, die
rechtliche Unbeachtlichkeit abgegebener Erklärungen, Bußgelder und
der Entzug oder die Kürzung öffentlicher Fördergelder vorstellen.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz sollen nicht kriminalisiert werden. Das
Gesetz soll keine Strafen, sondern Bußgelder für das Begehen von
Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorsehen.
In der jetzigen Phase der Diskussion ist es nicht erforderlich, bereits beschlussreife
Gesetzesformulierungen vorzulegen. ...
Zu §
13:
In der öffentlichen Diskussion wird verschiedentlich eine Sprachakademie
für die Pflege und Entwicklung der deutschen Sprache gefordert. Obwohl
die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung nicht ausdrücklich
eine „Akademie-Lösung“ fordert, hat sie konkrete sprachpolitische
Aufgabenstellungen formuliert, die wir sämtlich, teilweise wörtlich
in den Punkten a) bis f) aufgenommen haben. Auch der Akademie-Gedanke knüpft
an die wirkungsvolle Sprachpolitik unseres Nachbarlandes Frankreich an.
...
Eine deutsche Sprachakademie hätte voraussichtlich Schwierigkeiten, sich
gegenüber den mehr verwertungsorientierten Positionen in Wirtschaft und
Wissenschaft zu behaupten. Denn für Empfehlungen einer Sprachakademie ist
in einer wirtschaftlichen Kosten- und Nutzenrechnung bei engem Verständnis
keinen Platz. Dass auch die Wirtschaft durch die Aufgabe ihrer Heimatsprache
langfristig Nachteile erleiden würde, passt noch in keine Rechnung. Erst
wenn Lufthansa und Volkswagen ihre deutschen Namen zugunsten englischer aufgäben,
wären die Nachteile jedenfalls für diese Unternehmen sofort sichtbar.
Vielleicht vermeidet das Memorandum der Deutschen Akademie für Sprache
und Dichtung deshalb das bedeutungsschwere Wort „Akademie“ und spricht
lieber von einer „öffentlich geförderten Arbeitsstelle für
Sprachenfragen“.
Eine solche Stelle, ob sie nun „Akademie“ oder anders heißt,
hätte die Funktion, der deutschen Sprache in unserer Gesellschaft größere
öffentliche Wertschätzung zu erstreiten. Dies erfordert ein Konzept
einer dauernden dynamischen Einmischung, wo nicht nur still registriert wird,
was sich mit der Gegenwartssprache abspielt. Die Akademie muss sich im Laufe
der Zeit ein Ansehen erwerben, das in allen Bereichen unserer Gesellschaft nicht
mehr zu übergehen ist.
Die Gründung einer solchen Institution wäre ein Meilenstein in der
deutschen Sprachgeschichte. Die aktive Arbeit an der Fachterminologie von Bahn
und Post im Deutschen Reich zu Ende des 19. Jahrhunderts kann historisch als
Muster angesehen werden....
Terminologiearbeit müssen für Allgemein- und Fachsprachen geleistet
werden. Fachkommissionen aus Wissenschaftlern und Praktikern, die bei der Akademie
angesiedelt werden, sollten systematisch Terminologievorschläge für
die wichtigsten Wörter der einzelnen Fachsprachen entwickeln und veröffentlichen.
Die Akademie hat die Terminologiearbeit der einzelnen Fachkommissionen inhaltlich
zu koordinieren. Für die Anerkennung neuer Wörtervorschläge haben
sich in der französischen Terminologiearbeit folgende Maßstäbe
als geeignet erwiesen :
a) Notwendigkeit: Ist die Schaffung eines neuen Begriffs erforderlich, um den
dahinter stehenden Inhalt auszudrücken?
b) Treffsicherheit und Klarheit: Wird der Begriff unmittelbar mit den Tatsachen
oder dem Inhalt, den er ausdrücken soll, in Verbindung gebracht?
c) Überzeugende sprachliche Konstruktion: Respektiert der neue Begriff
das System der Wort- und Satzbildung in der deutschen Sprache?
Als Veröffentlichungsorgan für die Wörterlisten ist eine mit
hohem öffentlichem Ansehen ausgestattete Quelle wichtig. Auch wenn es sich
bei den Wörterlisten nur um Empfehlungen handeln, ist das Gesetz- und Verordnungsblatt
des Sitzlandes, der Bundesanzeiger oder das Bundesgesetzblatt Teil I vorzusehen.
Zusätzlich sollten die Wörtervorschläge aber noch in einer Zeitschrift
mit hoher Publikumsverbreitung erscheinen...
Bei den Bereichen Sprachberatung, Sprachaufklärung oder Textarbeit geht
es darum, dass in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft wie Verwaltung,
Politik, Massenmedien, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst usw. eine „öffentlich
durchsichtige Sprache“ verwendet wird. Dies umfasst sprachpflegerische
Anstrengungen (Grammatik, Satzbau, Stil, Rechtschreibung, Aussprache) ebenso
wie die aktive Kritik der fortschreitenden Angloamerikanisierung unserer Sprache.
Der von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung hier eingeführte
kluge Begriff „Sprachaufklärung“ vermeidet jeden Anschein,
durch die Hintertür solle doch öffentlich Sprachmacht ausgeübt
werden. ... Die Sprachakademie darf keine rein wissenschaftliche Einrichtung
im bisher praktizierten Sinne werden, sondern muss einen aktiv treuhänderischen
Auftrag für unsere deutsche Sprache erfüllen.
Die Organisation einer deutschen Sprachakademie bietet rechtlich keine besonderen
Probleme, wenn nur der politische Wille vorhanden ist, eine solche Einrichtung
zu schaffen. Es kommen dafür mehrere Möglichkeiten in Frage: ...
Es wird sehr großer Anstrengungen bedürfen, die Vorschläge des
Vereins Deutsche Sprache und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
zur Gründung einer Sprachakademie oder einer „öffentlich geförderten
Arbeitsstelle für Sprachenfragen“ in Deutschland zum geistigen Allgemeingut
zu machen und in naher Zukunft eine derartige Einrichtung zu schaffen. Deutschland
sollte sich dieser Mühe unterziehen, damit die deutsche Sprache ihren Platz
als erstrangige Kultursprache behauptet
...